In unseren Werten und Leitlinien schließen wir uns dem Ehrenkodex des Berufsverbandes für die Immobilienwirtschaft an:

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Diese BVFI-Ethik-Richtlinien stellen einen Verhaltenskodex gegenüber allen Berufs- und Personengruppen der Immobilienwirtschaft, gegenüber Kunden und für das Geschäftsleben dar. Sie sind verbindlich für alle Akkreditierten, Basis- und Zertifizierten Mitglieder sowie die Mitglieder des Owners Club, die alle Vereinsmitglieder des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft sind. Alle Genannten werden im Folgenden nur noch „Mitglieder“ genannt werden.

Der BVFI verfolgt mit den Ethik-Richtlinien das Ziel, das Ansehen seiner Mitglieder und aller in der Immobilienwirtschaft Tätigen zu verbessern.

Das Mitglied verpflichtet sich unter Beachtung allgemein gültiger Anstandsnormen, der guten kaufmännischen Sitten und der jeweils geltenden Gesetze:

1) im Wissen, dass ihm erhebliche, oftmals die größten materiellen Vermögenswerte eines Menschen anvertraut werden, nur Aufträge anzunehmen, die es auch nach der Interessenlage des Auftraggebers fach- und sachkundig erfüllen kann;

2) seine Fachkenntnisse durch den Besuch geeigneter Veranstaltungen stets auf dem Stand halten, wie es ein objektiver Dritter von ihm erwarten darf;

3) in der Öffentlichkeit seinen Berufsstand würdig zu vertreten;

4) Äußerungen über Berufskollegen und Kunden nur in standesgemäßer Zurückhaltung und Höflichkeit zu tätigen und nur wahre Aussagen über den Sachverhalt und die beteiligten Personen unter Beachtung seiner Verschwiegenheitspflichten zu treffen;

5) Rechtsstreitigkeiten mit anderen Mitgliedern soweit wie möglich zu vermeiden und ggf. unter Hinzuziehung eines Mediatoren eine gütliche Einigung anzustreben;

6) einem anderen Berufskollegen bei Streitigkeiten die hier genannte Mediation vorzuschlagen. In diesem Falle kann auf Wunsch beider der Mediator vom BVFI benannt werden;

7) sich nur dann um einen Auftrag zu bemühen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein anderer Kollege beauftragt ist, es sei denn, der Auftraggeber nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;

8) nach Beendigung des Gemeinschaftsgeschäftes nicht vor Ablauf von 3 Monaten mit dem Kunden des Kollegen, der das Gemeinschaftsgeschäft angeregt hat, aktiv in Kontakt zu treten, es sei denn, der Kunde nimmt von sich aus den Kontakt mit ihm auf;

9) vor Beginn eines Gemeinschaftsgeschäftes mit einem Kollegen die fairen Courtage-Vereinbarungen schriftlich niederzulegen;

10) sich gegenüber seinem Auftraggeber und dem Interessenten bei der ersten sich bietenden Gelegenheit eindeutig über die Höhe und Fälligkeit der Courtage bzw. des Honorars zu äußern und eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen;

11) bei entsprechender Notwendigkeit die Hinzuziehung anderer Fachkundiger zu empfehlen;

12) dafür zu sorgen, dass ebenso seine Mitarbeiter diese Ethik-Richtlinien einhalten.

Verstöße gegen diese Ethik-Richtlinien können vom BVFI in angemessener und gerechter Weise bis hin zur Aberkennung der Mitgliedschaft geahndet werden. Zuvor muss jedoch dem Mitglied die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Hält es der BVFI für erforderlich, ist diese persönlich abzugeben.

Ethikrichtlinien zum Download